Blog: Heizkostenverordnung nimmt Vermieter und Wohnungsgesellschaften in die Pflicht
In der seit 1. Januar 2022 gültigen Heizkostenverordnung sind Wohnungsgesellschaften und Vermieter sind verpflichtet monatlich eine Heizkostenabrechnung – anstatt einmal im Jahr – an ihre Mieterparteien zu versenden. Viele Anbieter tun dies per geruckten Brief.
Die Verordnung basiert auf den Vorgaben der novellierten EU-Richtlinie 2012/27 zur Energieeffizienz. Neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen künftig fernablesbar sein. Bereits installierte Geräte sollen bis Ende 2026 nachgerüstet und ersetzt werden.
Ausschließlich Gebäude mit gemeinschaftlich genutzten Heiz- und Warmwasseranlagen sind von der neuen Heizkostenverordnung betroffen, bei denen bereits fernablesbare Messgeräte installiert worden sind. Wohnungen und Einfamilienhäuser mit eigenem Heizungssystem, beispielsweise Gasetagenheizungen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
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